über unsere schule
Die Deutsche Botschaft übertrug 1961 dem in Deutschland eingetragenen „Deutschen Schul- und Kindergarten-Verein Moskau“ (DSKVM) den operativen Betrieb der Botschaftsschule. Dem Verein wurde durch den Bundesminister des Innern gemäß § 23 BGB am 23. Februar 1961 die deutsche Rechtsfähigkeit verliehen und er fungiert seitdem als Schulträger für die Schule und die beiden Kindergärten der deutschen Botschaft in Moskau.
Am 2. Dezember 2019 beschloss die Mitgliederversammlung die Änderung der Satzung in Hinblick auf zwei voneinander unabhängige Abteilungen (Deutsche Schule Moskau und Deutsche Schule Sankt Petersburg) und eine Umbenennung zum „Deutschen Schul und Kindergarten Verein Russland“ (DSKVR). In den konstituierenden Abteilungsversammlungen am 29.06.2020 wurde für beide Standorte ein jeweils Abteilungsvorstand gewählt. In der anschließenden Vereinsversammlung wurde ein neunköpfiger Vereinsvorstand gewählt.
Abteilung Moskau
Im Sinne einer schulischen Selbstverwaltung wird dem von der Bundesrepublik Deutschland entsandten Schulleiter in Verbindung mit weiteren entsandten pädagogischen Führungskräften die pädagogische Leitung und dem ehrenamtlichen siebenköpfigen Abteilungsvorstand die strategisch-finanzielle Leitung übertragen. Die Schule ist ein organisatorischer Teil der Deutschen Botschaft, welche auch ein Mitspracherecht in allen strategischen, personellen und rechtlichen Themen hat.
Die Schule und der Kindergarten befinden sich auf einem Gelände, das als diplomatische Liegenschaft zur Deutschen Botschaft Moskau gehört und daher dem „Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen“ unterliegt. Dies gilt auch für die Filiale des Kindergartens in der ul. Mosfilmowskaja. Die Schule erhält von der Bundesrepublik Deutschland maßgebliche personelle und finanzielle Förderung.
Vereinsziele
Übergeordnete Ziele des DSKVR sind:
- die schulische Versorgung deutscher Kinder im Ausland,
- die Förderung der deutschen Sprache und
- die Begegnung mit der russischen Kultur und Gesellschaft.
Satzung und Wahlordnung
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Schulverein ist laut Satzung freiwillig und stellt keine Voraussetzung für den Schul- oder Kindergartenbesuch der Kinder dar. Die Mitgliedschaft wird aber dringend empfohlen, da die Eltern das Schulleben aktiv mitgestalten können. Die Mitgliedschaft im Schulverein ist jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Wahl zum Vorstand oder Kassenprüfer. Der jährliche Beitrag pro Mitglied beträgt 50 Euro. Er ist jährlich mit dem Schulgeld zu entrichten.