Tätigkeiten:
Verboten sind Arbeiten, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit von Schülern und Schülerinnen übersteigen.
Darunter sind z. B. Arbeiten zu verstehen, wie das Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten; Arbeiten, bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist; Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung und Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung.
Arbeitszeit:
Hier muss man unterscheiden zwischen denjenigen, die noch unter 15 Jahren sind und denjenigen, die zwischen 15 und 18 Jahren sind. Diejenigen, die unter 15 Jahren sind, haben eine Arbeitszeit, die allenfalls 7 Stunden betragen darf. Sind die Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahre alt, dürfen sie 8 Stunden arbeiten.
Zulässige Schichtzeiten gibt es z. B. im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft oder in der Tierhaltung. Es muss aber auch hier sichergestellt werden, dass eine Ruhepause von mindestens zwölf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit gegeben ist und ansonsten eine Ruhepause zwischen 20:00 Uhr abends und 06:00 Uhr des nächsten Morgens eingehalten wird. Ausnahmen gibt es hier bei Schülern und Schülerinnen, die über 16 Jahre sind: Diese dürfen z. B. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22:00 Uhr bzw. in mehrschichtigen Betrieben bis 23:00 Uhr beschäftigt werden. Schüler über 17 Jahren in Bäckereien dürfen auch morgens ab 04:00 Uhr beschäftigt werden. Diese Ausnahmen sind klar geregelt.
Krankheit:
Während der Zeit des Schülerbetriebspraktikums gehören sie ja weiterhin der Schule an. Das heißt, die Schüler sollten umgehend die Schule informieren, dass sie krank geworden sind und dass das Praktikum eventuell nicht fortgesetzt werden kann. So kann die Schule dann den Betrieb informieren. Oder der Schüler setzt sich auch gleichzeitig mit dem Unternehmen in Verbindung. Das ist für alle Seiten ein faires Miteinander.
Vergütung:
Es wird keine Vergütung gezahlt. Vielfach ist es aber so, dass von den Praktikumsbetrieben – ohne eine Rechtsverpflichtung – eine Anerkennung erfolgt, z. B. dass von dem Praktikumsbetrieb ein Gutschein für einen Warenkauf übergeben wird.
Betreuung:
Das wesentliche Merkmal des Schülerbetriebspraktikums liegt ja darin, dass es eingebettet ist in den Unterricht und von daher auch im Unterricht vor- und nachbereitet wird und durch die Schule während des Praktikums eine Betreuung erfolgt.
Nachweise:
Dinge, wie z. B. der Praktikantenpass, sind im Kommen. Es erhöht die Transparenz: Die Schüler können nachweisen, dass ein Praktikum abgelegt worden ist, in welchem Bereich es absolviert wurde, welche Kenntnisse und Fertigkeiten sie erlangt haben – was sie da gemacht haben. Solche zusätzlichen Informationen können sich später bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz vorteilhaft bemerkbar machen.
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