Zur Entscheidung über eine Aufnahme Ihres Kindes in die Deutsche Schule Moskau bitten wir Sie, uns Informationen zu Ihrem Kind sowie zu Ihrer eigenen Person zur Verfügung zu stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Schulbesuch gemeinsam zustimmen. Dies ist auch durch eine Vollmacht eines abwesenden Elternteils möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme Ihres Kindes ohne Vorlage des Zeugnisses der letzten Schule nicht erfolgen kann.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise
Eine Aufnahme von Kindern erfolgt in der Regel nur, wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind. Für Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse wird im Einzelfall von der Schulleitung die Möglichkeit einer Aufnahme geprüft.
Grundvoraussetzung für den weiteren Schulbesuch Ihres Kindes an der Deutschen Schule Moskau ist die altersgemäße Beherrschung der deutschen Sprache nach Ablauf einer zweijährigen Schonfrist. Um den Sprachstand Ihres Kindes festzustellen, werden in regelmäßigen Abständen Vergleichsarbeiten und Sprachstandsdiagnosen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, eine weitere Beschulung auszuschließen, wenn die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht rechtzeitig erworben werden.
Einschulung in die erste Klasse